Offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be
Die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit (OESS) verpflichten sich, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vorsieht. Sehen Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes vom 19. Juli 2018 auf der Website des Belgischen Amtsblattes (auf Französisch)(Neues Fenster) ein.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website e-Gov 3.0.
Eine vereinfachte Prüfung dieser Website wurde durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit teilweise erfüllt werden. Lesen Sie bei Interesse die pdf-Datei mit dem vollständigen Text der europäischen Norm EN 301 549 auf der Website des ETSI (auf Englisch)(.pdf-Neues Fenster).
Weitere Informationen können Sie im Prüfbericht einsehen.
Bei der Prüfung wurden keine Fehler festgestellt.
Da bei der vereinfachten Prüfung keine Fehler festgestellt wurden, müssen keine Alternativen vorgeschlagen werden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf:
Die Prüfung wurde am 10.07.2025 durchgeführt.
Sehen Sie den Prüfbericht zur Barrierefreiheit dieser Website ein.
Diese Erklärung wurde am 10.07.2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2025 überarbeitet.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Website? Sie erreichen uns per E-Mail an egov@onssrszlss.fgov.be
Sie haben uns eine Frage oder einen Hinweis übermittelt und haben keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten? Wenden Sie sich an den Föderalen Ombudsmann über contact@mediateurfederal.be.