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Erfahren Sie, wie e-Gov 3.0 Ihren Alltag und den Ihrer Verwaltung vereinfacht.
Die Welt verändert sich und mit ihr die Soziale Sicherheit. Um möglichst nahe an Ihren Bedürfnissen zu bleiben und Ihre Schritte zu vereinfachen, führen die öffentlichen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit (OESS) mit e-Gov 3.0 einen technologischen Sprung aus. Das Ziel? Der Aufbau einer benutzerfreundlicheren, effizienteren und entschieden zukunftsorientierten digitalen Sozialen Sicherheit.
e-Gov 3.0 ist eine ehrgeizige Umgestaltung, die den Nutzer und die Datenintelligenz in den Mittelpunkt der Verwaltung stellt. Doch wie wird diese „Intelligenz“ technisch ermöglicht? Die Antwort liegt in ihrem Kernstück: der neuen Datenschicht.
Weitere Informationen zur neuen DatenschichtDer erste Schritt zur Realisierung der neuen Datenschicht betrifft die Übermittlung von Lohndaten. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Daten zu Löhnen, Arbeitszeiten und Sozialbeiträgen.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links.
Der Datenaustausch und die Datenzufuhr in der neuen Datenschicht sind ein grundlegendes Element des Programms e-Gov 3.0. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Das erste Element der „neuen Datenschicht” ist die neue Datenübermittlung von Löhnen. Der Onlinedienst „Übermittlung von Lohndaten“ wird die bestehende vierteljährliche DmfA-Meldung des LSS ablösen. Dieser Prozess wird schrittweise erfolgen.
Seit dem 7 Juli 2025 steht eine erste Version der Dokumentation zur Verfügung. Diese Version ist für Arbeitgeber oder deren Bevollmächtigte wichtig und wird schrittweise ergänzt.
Ab dem 1. Juli 2026 können Sie während einer Simulationsphase Testdaten an das LSS übermitteln. Dies ist ideal, um sich mit dem neuen Onlinedienst vertraut zu machen.
Ab dem 1. Januar 2027 können Sie den Onlinedienst „Übermittlung von Lohndaten“ für reale Daten unverbindlich nutzen. Diese Übergangsphase ermöglicht es den Absendern, das System Schritt für Schritt anzupassen.
Ab dem 1. Januar 2028 ist die Übermittlung von Lohndaten für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die DmfA wird erst 2030 für neue Meldungen abgeschafft.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zu e-Gov 3.0 weiter.