Offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be
Erfahren Sie, wie e-Gov 3.0 Ihren Alltag und den Ihrer Verwaltung vereinfacht.
Die Welt verändert sich und mit ihr die Soziale Sicherheit. Um möglichst nahe an Ihren Bedürfnissen zu bleiben und Ihre Schritte zu vereinfachen, führen die öffentlichen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit (OESS) mit e-Gov 3.0 einen technologischen Sprung aus. Das Ziel? Der Aufbau einer benutzerfreundlicheren, effizienteren und entschieden zukunftsorientierten digitalen Sozialen Sicherheit.
Der Onlinedienst und der Batch-Kanal „Übermittlung von Lohndaten“ (LTDS) stehen für Ihre Tests bereit. Probieren Sie sie jetzt aus!
Die Tests sind unverbindlich, bieten Ihnen aber die Möglichkeit, die Funktionsweise dieser neuen Dienste kennenzulernen.
Schauen Sie sich die technischen Informationen (PDF, 58 kB - auf Französisch) an und füllen Sie das Teilnahmeformular aus. Smals genehmigt Ihren Zugang innerhalb von drei Werktagen und gibt Ihnen dann grünes Licht fürs Versenden.
Melden Sie sich für die Simulation (Batch) an (auf Französisch)Testen Sie den Onlinedienst Übermittlung von Lohndaten (LTDS) ab dem 1. Juli 2026 und übermitteln Sie Ihre Daten absolut sicher.
Mit dieser Simulation lernen Sie den neuen Onlinedienst kennen und machen sich bereits jetzt mit seiner Nutzung vertraut.
LTDS (Simulation) ausprobierenDer erste Schritt zur Realisierung der neuen Datenschicht betrifft die Übermittlung von Lohndaten. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Daten zu Löhnen, Arbeitszeiten und Sozialbeiträgen.
Weitere Informationen:
Lesen Sie die praktischen Aspekte der Integration von e-Gov 3.0.
Unsere Videos erklären Schritt für Schritt, wie die technische Umsetzung der Datenübermittlung funktioniert.
Der Datenaustausch und die Datenzufuhr in der neuen Datenschicht sind ein grundlegendes Element des Programms e-Gov 3.0. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Das erste Element der „neuen Datenschicht” ist die neue Datenübermittlung von Löhnen. Der Onlinedienst „Übermittlung von Lohndaten“ wird die bestehende vierteljährliche DmfA-Meldung des LSS ablösen. Dieser Prozess wird schrittweise erfolgen.
Seit dem 7 Juli 2025 steht eine erste Version der Dokumentation zur Verfügung. Diese Version ist für Arbeitgeber oder deren Bevollmächtigte wichtig und wird schrittweise ergänzt.
Ab dem 1. Juli 2026 können Sie während einer Simulationsphase Testdaten an das LSS übermitteln. Dies ist ideal, um sich mit dem neuen Onlinedienst vertraut zu machen.
Ab dem 1. Januar 2027 können Sie den Onlinedienst „Übermittlung von Lohndaten“ für reale Daten unverbindlich nutzen. Diese Übergangsphase ermöglicht es den Absendern, das System Schritt für Schritt anzupassen.
Ab dem 1. Januar 2028 ist die Übermittlung von Lohndaten für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die DmfA wird erst 2030 für neue Meldungen abgeschafft.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zu e-Gov 3.0 weiter.