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Die digitalen Dienste von morgen so zu organisieren, dass die moderne Verwaltung effizient arbeiten kann: das ist e-Gov 3.0.
Sind Sie bereit, in die Zukunft der Sozialen Sicherheit einzutauchen? Hier finden Sie alles, was Sie über e-Gov 3.0 wissen müssen und wie dieser Ansatz die Situation für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen verändern wird.
Das Projekt e-Gov 3.0, das von den öffentlichen Einrichtungen für Soziale Sicherheit (OESS) getragen wird, zielt auf die Modernisierung und Optimierung der öffentlichen Dienste durch die Nutzung digitaler Technologien ab. Es geht nicht nur darum, Formulare online zu stellen oder bestehende Dienste zu verbinden, sondern um einen völlig neuen Ansatz, der die Macht der Daten nutzt, um die Verwaltung intelligenter, einfacher und proaktiver für alle zu gestalten.
Ziel ist es, die Verwaltungsverfahren für Bürger und Unternehmen durch leichter zugängliche, schnellere und effizientere Dienstleistungen grundlegend zu vereinfachen. Und dies dank der „neuen Datenschicht“, dem technischen Motor von e-Gov 3.0, dessen erste Bausteine vom Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) implementiert werden.
Wir befinden uns im Zeitalter des auf Sie zugeschnittenen öffentlichen Dienstes, der so gestaltet ist, dass er Ihre Bedürfnisse vorwegnimmt und die Komplexität der Verwaltung drastisch reduziert.
Zurück zum InhaltsverzeichnisWir leben in einer Welt, in der sich alles weiterentwickelt: der Arbeitsmarkt, die Funktionsweise der Personalabteilungen, Familienstrukturen, unsere Mobilität, Technologie u.v.m. Mit e-Gov 3.0 bauen wir auf 30 Jahren Entwicklung im Bereich der digitalen Sozialen Sicherheit auf. Auf Basis der Veränderungen erneuern wir schrittweise die Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmern und der Sozialen Sicherheit. So reagieren wir auf schwankende Einkommen, hybride Berufsstrukturen, wachsende internationale Mobilität, Cybersicherheit usw.
Neben der bestehenden Online-Präsenz investiert die Soziale Sicherheit in zusätzliche Proaktivität und eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit. Dabei spielt die intelligente Datenverwaltung eine wichtige Rolle. Mit diesen neuen Innovationen arbeiten wir weiter an der Verbesserung der Sicherheit personenbezogener Daten.
Zurück zum Inhaltsverzeichnise-Gov 3.0 stellt eine grundlegende Änderung in der Art und Weise dar, wie das LSS und seine Stakeholder Sozialdaten verwalten und austauschen.
Während bestimmte Daten, wie die der MFE-Meldung, derzeit vierteljährlich übermittelt werden, strebt e-Gov 3.0 eine viel reaktivere und differenziertere Kommunikation an. Stellen Sie sich vor, dass bestimmte Informationen zum Zeitpunkt der Lohnberechnung – mindestens monatlich - übermittelt werden. Das ist die Stärke der „neuen Datenschicht“. Sie ermöglicht die Übertragung wichtiger Sozialdaten mit größerer Flexibilität, Genauigkeit und Zuverlässigkeit. Das Ergebnis: neue, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen (Urlaubsbescheinigungen, individuelle Konten, Stundenpakete), die die Verwaltung erheblich vereinfachen und den Zugang zu sozialen Rechten verbessern. Langfristig führt dies zu einer schnelleren Entscheidungsfindung und einem vereinfachten Zugang zu Informationen. Dieser Ansatz trägt außerdem dazu bei, doppelte und sich überschneidende Anfragen an Unternehmen und Bürger zu vermeiden.
Eine digitale Transformation, vor allem im öffentlichen Sektor, läuft immer Gefahr, einige Bürger mit eingeschränktem Zugang zu Technologien, geringen digitalen Fähigkeiten oder sensorischen, motorischen oder kognitiven Behinderungen auszuschließen. e-Gov 3.0 war jedoch von Anfang an darauf ausgelegt, die digitale Spaltung zu verkleinern und die Zugänglichkeit zu verbessern und zwar insbesondere durch die Vereinfachung des Zugangs zu Verwaltungsakten für Sozialversicherte und den proaktiven Einsatz von Informationen und erweiterten Kommunikationskanälen. Dies bedeutet unter anderem, dass wir bestrebt sind, Rechte (halb-)automatisch zu gewähren.
e-Gov 3.0 wird sich nicht auf Webportale beschränken. Es wird seine Reichweite auf unterstützende Technologien (Sprachsynthese, automatische Untertitelung usw.), intuitive mobile Anwendungen mit übersichtlichen Benutzeroberflächen und sogar auf physische Zugangspunkte mit Unterstützungs- und Begleitungsvorrichtungen, auf digitale Hilfe geschulter öffentlicher Bedienstete, Partnerschaften mit lokalen Strukturen und „Third Trust“-Lösungen für die komplexesten Vorgänge ausdehnen. Das Ziel: Jeder soll unabhängig von seinen digitalen Kenntnissen, seiner Ausstattung oder seiner Behinderung über den für ihn bequemsten Kanal Zugang zu den Diensten der Sozialen Sicherheit erhalten.
Zurück zum InhaltsverzeichnisDie Neugestaltung der Verwaltung von Sozialdaten durch e-Gov 3.0 ist nicht nur eine technische Entwicklung. Sie bringt greifbare und konkrete Vorteile für alle Nutzer.
Mit e-Gov 3.0 kann der Nutzer selbst entscheiden, welche Daten er mit wem teilt. Dies ist insbesondere dank der „Bürgervollmachten” möglich: Dabei handelt es sich um neue Tools für den gesicherten und kontrollierten Austausch von Sozialversicherungsdaten zwischen Einrichtungen und Dritten. So kann beispielsweise ein Arbeitgeber über den Onlinedienst „Abfrage von Bürgerdaten” überprüfen, ob diese Person für einen Flexi-Job in Frage kommt oder ob ihr im Rahmen eines Studentenjobs ein ausreichendes Stundenpaket zur Verfügung steht. Der Bürger seinerseits erhält jederzeit einen Überblick über die aktuellen Zugänge zu seinen Daten und kann diese jederzeit widerrufen.
Selbstständige und im weiteren Sinne Bürger erhalten einen besseren Überblick über ihre sozialen Rechte. Sie können wichtige Informationen, z. B. über Renten oder andere Sozialleistungen, leichter abrufen.
Dank mycareer.be können sie sich auch einen klaren und zuverlässigen Überblick über ihre gesamte berufliche Laufbahn verschaffen.
Wie wäre es mit einer Sozialen Sicherheit, die Ihre Informationen so weit wie möglich personalisiert und Sie durch komplexe Systeme führt? Dies ist keine Illusion, sondern e-Gov 3.0. Wie wird dieses neue System aufgebaut? Indem wir den Nutzer, d. h. Sie, in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen. Es ist weit mehr als ein technologisches Update, es ist eine neue Philosophie, die sich auf Ihre Erwartungen und Realitäten konzentriert.
Ihr Recht auf Information und Datenschutz stehen an erster Stelle. Mit e-Gov 3.0 können Sie sehen, welche Daten die Behörden über Sie gespeichert haben. Noch besser: Dank der „Bürgervollmachten” haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie bestimmte Daten an Dritte weitergeben möchten, beispielsweise um Unterstützung bei Ihren Behördengängen zu erhalten.
Ihre Daten sind dabei auf Basis verschiedener Prinzipien geschützt:
Behörden und befugte Vermittler haben Zugang zu bestimmten Daten.
Jeder Zugriff auf Daten wird nachvollzogen und protokolliert. Man weiß, wer welche Informationen wann und warum abgerufen hat.
Das gesamte System hält sich strikt an die Datenschutz-Grundverordnung.
Eine Architektur, die den Zugriff auf die Quelle anstelle von Massenkopien fördert, verringert das Risiko, dass eine einzige zentrale Datenbank verstreut oder gehackt wird.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zu e-Gov 3.0 weiter.