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e-Gov 3.0 ist eine ehrgeizige Transformation, die den Nutzer und die Datenintelligenz in den Mittelpunkt der Verwaltung stellt. Doch wie wird diese „Intelligenz“ technisch ermöglicht?
Die Antwort liegt in ihrem Rückgrat: der neuen Datenschicht.
Hinter dem Versprechen einer vereinfachten Verwaltung verbirgt sich ein grundlegendes technisches Element: die „neue Datenschicht“. Eine intelligente und sichere Architektur, die es den verschiedenen öffentlichen Diensten ermöglicht, die notwendigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt und unter vollständiger Wahrung Ihrer Privatsphäre auszutauschen.
Dabei gilt das einfache „Once-Only-Prinzip”. Konkret bedeutet dies, dass eine Angabe nur einmal erfasst wird, und zwar bei der Quelle (für Löhne und Leistungen ist diese Quelle das LSS). Ab diesem Zeitpunkt ist sie für alle betroffenen Dienste zugänglich, die eine Zugangsberechtigung zu diesen Daten haben.
Das Ziel? Ihnen digitale Dienste anzubieten, die auf den erforderlichen Daten basieren, um die Abwicklung Ihrer Sozialversicherungsansprüche zu vereinfachen. Dabei steht die Bereitstellung der Daten ebenso im Mittelpunkt wie deren Abfrage. Schluss mit der Vielzahl von Sendungen, stattdessen Effizienz.
Zurück zum InhaltsverzeichnisDie neue Datenschicht ist das unsichtbare technische Element, das e-Gov 3.0 erst möglich macht. Die neue Datenschicht verwandelt eine Reihe von Behörden in ein echtes, intelligentes, digitales Ökosystem, das allen Menschen dient.
Wenn eine Behörde oder eine andere Organisation eine Information über Sie benötigt und das gesetzliche Recht hat, auf diese Information zuzugreifen, fragt sie die neue Schicht ab. Die neue Schicht teilt ihm mit, wo er die Quelldaten finden kann (z. B. in den Lohn-, Leistungs- oder Laufbahndaten) und erleichtert den sicheren Zugriff, ohne die Daten an einen neuen, nicht kontrollierten Ort zu kopieren.
Zurück zum InhaltsverzeichnisAufbauend auf einer bereits fest verankerten Digitalisierung der Sozialversicherungsverfahren bietet e-Gov 3.0 ein überarbeitetes Design, das die Benutzerfreundlichkeit stärker berücksichtigt. So können Sie als Benutzer beispielsweise alle Daten aus verschiedenen Quellen für einen bestimmten Verwaltungsvorgang auf einmal sammeln.
Die Soziale Sicherheit sammelt Informationen an ihrer authentischen Quelle und macht sie anderen Diensten unter strikter Wahrung der Privatsphäre zugänglich. Dies garantiert ihre Richtigkeit und automatische Aktualisierung.
Da die Behörden über die neue Datenschicht auf die Quelle zugreifen können, müssen sie Sie nicht mehr erneut um die Informationen bitten. Sie müssen sie nicht mehr jedes Mal neu vorlegen.
Die neuen Onlinedienste der Sozialen Sicherheit wurden ausgehend von den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen und nicht von der internen Struktur der Behörden entwickelt. Ziel ist es, eine einfache, intuitive und reibungslose Nutzererfahrung zu bieten.
Dank der verfügbaren Daten kann die Soziale Sicherheit bestimmte Ereignisse in Ihrem Leben (Geburt, Arbeitslosigkeit, Ruhestand usw.) voraussehen und Ihnen automatisch Dienstleistungen anbieten oder Sie über Ihre Rechte informieren, ohne dass Sie den ersten Schritt unternehmen müssen.
Offizielle Sozialversicherungsdaten werden viel schneller und sicherer verfügbar sein! Dies bietet eine Vielzahl konkreter Vorteile: Automatisierung von Urlaubsbescheinigungen, schnellere Korrektur von Stundenpaketen (insbesondere für Studenten und Gelegenheitsarbeiter) und viele andere Möglichkeiten. e-Gov 3.0 vereinfacht somit die Verfahren, indem es die Notwendigkeit der wiederholten Bereitstellung derselben Informationen verringert und die Prozesse beschleunigt.
Heute werden viele Daten über die vierteljährliche DmfA-Meldung übermittelt. Das ist perfekt für Berechnungen, die keine sofortige Reaktion erfordern (z. B. Renten).
Bei anderen Rechten ist eine schnelle Bearbeitung jedoch von entscheidender Bedeutung. Die Berechnung von Entschädigungen oder die Verwaltung von Systemen, die auf einer bestimmten Anzahl von Tagen basieren (Studentenarbeit, Gastgewerbe, gelegentliche Arbeit im Gartenbau usw.), erfordern eine schnellere Meldung.
In Zukunft werden bestimmte Daten zum Zeitpunkt der Gehaltsberechnung an die Sozialversicherung weitergeleitet. Anstatt wie bisher alle drei Monate für die DmfA, können Sie die Daten auf der Grundlage der Gehaltsberechnungen in Ihrem eigenen Tempo eingeben – allerdings mindestens einmal pro Monat.
Der erste Schritt besteht im Austausch aktueller Lohnabrechnungsdaten.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links.
Technische Dokumentation (GitHub)
Zentralisiert technische Informationen (außer Administrative Anweisungen)
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zu e-Gov 3.0 weiter.